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Kontakt

Juwelier Kortenhaus

Johannes-Flintrop-Str. 4
40822 Mettmann
Dienstag – Freitag: 09:30 – 18:00
Samstag: 09:30 – 13:30

Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

Juwelier Kortenhaus
Johannes-Flintrop-Str. 4
40822 Mettmann

Vertreten durch
Andreas Kortenhaus

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Wir bieten Ihnen eine persönliche Beratung sowie den Verkauf von:

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Durchführung im stationären Geschäft: Unsere Dienstleistungen werden überwiegend persönlich in unserem Ladengeschäft in Rottweil erbracht. Kundinnen und Kunden können zu unseren Öffnungszeiten ohne Termin erscheinen oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Informationen über unser Sortiment sowie erste Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch auf unserer Website: https://kortenhaus.de

Barrierefreiheit des Geschäfts

  • Unser Ladengeschäft ist barrierearm zugänglich
  • Der Eingang befindet sich ebenerdig
  • Eine persönliche Unterstützung beim Betreten und bei der Beratung ist selbstverständlich möglich
  • Sitzgelegenheiten für Beratungsgespräche sind vorhanden

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Dienstleistung ist vollständig mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 03.6.2025

Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 03.6.2025

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.